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Die Faulbacher Straße 21-35 ist eine Kleinsiedlung mit Vorgärten und Gartenhöfen. Errichtet um 1930, besteht sie aus vier gleichen, zweistöckigen Wohnhäusern mit jeweils zwei Eingängen an der Hofseite und je vier Wohneinheiten. Die Putzbauten haben Walmdächer mit Leistbruch und breite Zwerchhäuser. Quaderlisenen und Sockel bestehen aus farbigem Schalstein. An der Straße Betongussmauer mit Pfeilern und Rohrgeländer. Die Baugestaltung entspricht der Sachlichkeit der 20erJahre und dem gleichzeitigen Klassizismus. Größe und Form liegen zwischen Villa und Mehrfamilienhaus. Beides sind Merkmale des späten Siedlungsbaues in Deutschland. Die Reihe wird ergänzt durch vier ansehnliche, schon früher entstandene Kleinvillen, auf welche die Wohnblockarchitektur Rücksicht nahm.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |