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Ebenfalls noch vor 1715 entstandenes Wohnhaus. Am EG massive Erneuerungen der Jahrhundertwende, jedoch im übrigen Fachwerk und vollständig verputzt. Am traufseitigen OG finden sich Hinweise auf ursprünglich mehrteilige Fensterbänder. Bei gleicher Traufhöhe und Dachneigung wie bei Nr. 11 sind die Stockwerksproportionen hier umgekehrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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