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Während der Barockzeit das einzige dreistöckige Gebäude der Borngasse. Ausgezeichnet durch einen durchgehenden Rechteckerker, der mit einem Zwerchhaus abschließt. Die Haushöhe sowie das prachtvolle Schnitzportal lassen vermuten, dass der Bauherr wie der des Hauses Nr. 21 ein privilegierter Hofbeamter war. Auf dem Sturz wurde das Baujahr 1694 fälschlich zu 1604 erneuert. Das FW-Gefüge selbst schmucklos und im einzelnen verändert. Gleich in Form und Motivwahl, ist das Portal renaissancehafter als das der Nr. 21, sein Schmuck aber laienhafter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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