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Im 19. Jh. verputztes und spätklassizistisch überformtes Wohnhaus. Teil der besonders an der Ostseite gleichmäßigen Borngassenbebauung aus der Zeit zwischen 1650 und 1750. Von den Nachbarhäusern unterscheidet sich das Gebäude durch eine höhere Stock- und Traufhöhe und den Wellengiebel am Zwerchhaus. Das ähnlich repräsentative Nachbarhaus Nr. 30 abgebrochen.
Schöne, biedermeierliche Haustüre mit Beschlägen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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