Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Südlicher Hof und Abschluss des Stadtschlosses der Renaissance-Zeit. Erbaut 1625 ff. Die Innenseite des Mauerzugs war mit Scheunen und Ställen besetzt. Erhalten ist ein jetzt umgebauter Teil mit der antikisch gegliederten Postamentsäule aus der ehem. Schlosspforte.
Das Tor wurde 1802 abgebrochen und der Südflügel beim Straßenbau 1858 weitgehend beseitigt. Einen Rest enthält das gegenüber liegende Wohnhaus Nr. 25 mit dem zweiten der beiden Rundtürme.
Im Fohlenhof stand die barocke Zehntscheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |