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Kleines Wohnhaus der Jahrhundertwende. Typischer Landstraßenbau, der winkelförmig aufgelockert vor der Elbbachbrücke einen Akzent setzt. Die Vorderseite zeigt eine schmale Putzband- und Lisenenrustika sowie einfache Dekorformen der Fenster. Über dem dreiseitigen Vorbau ist der ehemalige Freisitz schon längere Zeit geschlossen. Das Häuschen gehört zu einer Reihe ähnlicher Anwesen, welche die anschließende Neue Chaussee säumen (s. d.).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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