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Errichtet 1711 durch die Jesuiten der Stadt zum Gedenken an den Unfalltod Franz Alexanders von Nassau-Hadamar. Der Fürst stürzte hier vom Pferd und verstarb. Sein Ableben beendete die jüngere Hadamarer Linie und löste den bekannten Erbfolgestreit aus. Das Kreuz aus hellem Lahnmarmor ist auffallend schlicht gestaltet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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