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Eckgebäude am Neuen Markt und einer der beiden Flankenbauten zum Rathaus von 1641. Schmal proportioniert und mit einem mittigen Zwerchhaus. Das Äußere, Oberlichttüre und Treppe sowie die Fensterung gehen auf eine Neufassung des 19. Jhs. zurück.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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