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Errichtet 1901/02 für das benachbarte Gymnasium im Schloss. Typischer, im Kreis seltener Zweckhallenbau der Jahrhundertwende mit breitem Grundriss und großem Satteldach, - innen als Zugankerkonstruktion offen. Das Äußere zeigt schlichtes Klinkermauerwerk, große Fenster und eine materialgerechte Lisenen- und Friesgliederung. Städtebaulich ist die Halle ein Bindeglied zwischen den großen Komplexen von Schloss und Jesuitenkollegium.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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