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Bereits im Stadtplan von 1713 verzeichnetes, später geteiltes Wohnhaus. Verputzter und verkleideter Fachwerk-Bau, der jedoch im Grundgefüge weitgehend ungestört blieb. Deutlich ausgeprägte und allseitige Geschossüberstände. Wesentlicher Teil des Siedlungsbildes am Elbbachufer aus der frühen Zeit Hadamars.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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