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Der alte Teil des Friedhofs wurde 1658 angelegt und besteht aus einem kleinen Geländestreifen nördlich der Kirche (siehe Stadtplan von 1713). An der Stützmauer Spolien und Grabsteine des 19. Jhs. Größte Grabstätte ist ein tempiettoartiger Kalksteinbau der Familie Gerlach-Lehnhardt aus den 20er Jahren mit einem Figurenfries des Jüngsten Gerichts. Von 1849 eine Säulentrommel mit abgelegtem Totengewand. Im übrigen meist Grabformen um 1900 und frühe Beispiele des Natursteingrabes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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