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Fußgängerbrücke von 1911, die den Altstadtbewohnern den Weg zum damals erweiterten Friedhof verkürzte. Schmalgliedrige Eisenbetonbrücke mit drei weitgespannten, flachen Segmentbögen über die gesamte Flussniederung. Die Brückenbahn ruht auf den Scheiteln und Pfeilergruppen der Wölbschalen. Nach Änderungen und Schäden heute wieder restauriert. Die Qualität des Verkehrsbauwerkes liegt im gelungenen Versuch moderner Zweckform und der naturräumlichen Einpassung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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