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Psych. Landeskrankenhaus
Das ehem. Franziskanerkloster kam bald nach seiner Profanierung 1827 an das Nass. Staatsministerium, das hier eine Entbindungsanstalt bzw. Hebammenschule einrichtete, die bis 1872 bestand. 1880-83 erfolgte der Neubau einer sog. Korrigendenanstalt. Mit der Aufnahme von Geisteskranken 1906/07 begann die Entwicklung zum heutigen Psychiatrischen Krankenhaus, das ab 1971 mehrere Großpavillons erhielt. Baudenkmäler sind die ehem. Klosteranlage, das Hauptgebäude von 1883 und die Kleinhausgruppe Nr. 9 bis 13. Der "Mönchberg", die damalige Heil- und Pflegeanstalt, diente in den Jahren 1941-42 als Einrichtung der zentral gelenkten, nationalsozialistischen "Euthanasie". Sie wurde im Ostteil der alten Korrigendenanstalt durchgeführt, wo heute eine Gedenk- und Dokumentationsstätte besteht. Teil der Gedenkstätte sind die Busgarage und der darüberliegende Anstaltsfriedhof.
Ehem. Franziskanerkloster und Kirche St. Ägidius
Ab 1637 entstand die schlichte Dreiflügelanlage des Klosters. Der abgehende Nordflügel blieb von der alten Kirche stehen. 1658-66 wurde die neue, im Stil mittelalterliche Kirche an der Südseite errichtet. Ein flachgedeckter Saalbau mit 5seitigem Chorschluss, kurzem Südquerhaus und Dachreiter. Gestufte Strebepfeiler und ein spitzbogiges Westportal (bez. 1662). Nachdem schon 1883 der Chor abgetrennt worden war, wurden später auch Zwischendecken eingezogen. Außen mehrere Grabplatten des 17. u. 18. Jhs.
Unter dem Chor liegen die Franziskanergruft und die Gruft der in Hadamar verstorbenen Grafen und Fürsten. 1835 wurden ihre Sarkophage aus der Liebfrauenkirche hierher überführt und um 1880 ein repräsentatives Sandsteinportal zwischen den Chorpfeilern errichtet. Kirche und Chor stehen weithin sichtbar über der westlichen Altstadt.
Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Ehem. Korrigendenanstalt, Mönchberg 5
Errichtet 1880-83 als Hauptgebäude einer neu gegründeten Anstalt für sog. Besserungshäftlinge im Regierungsbezirk Wiesbaden. Den Entwurf fertigte Baurat a.D. Eduard Zais.
Dreiflügelanlage mit gestreckter, symmetrischer Hauptfront und unterschiedlich langen Seiten. Beidseits eines mittleren, dreistöckigen Verwaltungstraktes folgen - einstöckig verbunden - größere und zweistöckige Einheiten (Männer- und Frauenseite). Wirtschaftsgebäude im Hof wurden nach 1960 abgebrochen.
Die Qualität der ursprünglichen Backsteinarchitektur ist durch den heutigen Verputz und andere Maßnahmen beeinträchtigt.
In geschichtlicher Hinsicht dokumentiert der Bau die fortschreitende Differenzierung im Strafvollzug des 19. Jahrhunderts.
Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Gedenkstätte und Friedhof
Die Gedenkstätte umfasst Erdgeschoss- und Kellerräume des östlichen Bauteils der alten Korrigendenanstalt, die in deren Hof befindliche ehem. Busgarage sowie den nördlich gelegenen Anstaltsfriedhof. Nach Beschluss der nationalsozialistischen Machthaber waren im Reichsgebiet sechs sogenannte Euthanasie-Anstalten eingerichtet worden. In Hadamar fielen alleine im kurzen Zeitraum 1941-42 etwa 10 000 Behinderte und Kranke dem geplanten Massenmord zum Opfer. Gesamtschätzungen gehen von mehr als 15 000 Opfern aus.
Für die Anlieferung mit Bussen stand im Hof eine Holzgarage bereit, die nach Kriegsende bis 2005/06 vom Mönchberg in Hadamar in das zugehörige Anstaltshofgut Schnepfenhausen versetzt wurde, seitdem aber wieder an historischer Stelle steht. Fensterloser Fachwerkbinderbau mit Brettverschalung und ursprünglich drei Toren. Die Garage wurde 1941 im Hof des Hauptgebäudes erstellt, um die vorgesehenen Opfer unbemerkt aufnehmen zu können. Sie ist ein bauliches Dokument der nationalsozialistischen "Euthanasie"-Verbrechen. Der Keller enthielt u.a. die Gaskammer, Verbrennungsöfen und Sezierräume. Die 1940-41 vorgenommenen Installationen wurden 1941-42 wieder sorgfältig demontiert. Eine 1990 durchgeführte Bauuntersuchung dokumentierte den Bestand sowie den damaligen Versuch, die belastenden Spuren der Vernichtungsaktion zu beseitigen.
Gedenkstätte und Friedhof sind Kulturdenkmale aus geschichtlichen Gründen.
Bedienstetenwohnhaus, Mönchberg 9, 11, 13
Bedienstetenwohnhaus der ehemaligen Landes-Heil- und Erziehungsanstalt. Errichtet nach 1920. Einheitlicher Putzbau mit drei asymmetrisch erschlossenen Einheiten. Hohes und plastisch gegliedertes Wohndach mit Walmen, Zwerchhäusern und Gaupen. Außerdem Schieferdeckung, Natursteinsockel und teilweise Travertingewände. Heimatstilbezogene Architektur aus dem Siedlungsbau.
Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |