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U-förmige Hofanlage, die in ihrer Gesamtheit Kulturdenkmal ist; das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohngebäude stammt aus der Zeit um 1700. Angrenzend ein überdachtes Hoftor, im Sturz der Mannpforte die Inschrift DIESES THOR HAT ERBAUT PHILLIPUS SCHEPPERSHOBEN, 30. JUNI 1805 WERKMEISTER JOHANNES EULER. Das Tor wird von zwei seitlichen Fachwerkwänden gerahmt, deren Gefache jeweils über die gesamte Höhe mit Andreaskreuzen ausgefüllt sind. Gegenüber dem Wohnhaus schließt an das Hoftor ein Leiterhaus an. Als Standort einer Gemeinschaftseinrichtung hatte der Hof eine herausgehobene Bedeutung im Pohl-Gönser Dorfleben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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