Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Unter der heute stark verbreiterten Fahrbahn ist das alte Brückenbauwerk fast vollständig erhalten. Geschichtlich handelt es sich um die sogenannte Schlossbrücke, die in älterer Zeit im Gegensatz zur Stadt- oder Nepomukbrücke nur dem Zugang zur Residenz diente. Der Neubau entstand 1848-51 im Zusammenhang mit dem damaligen Ausbau der Gymnasiumstraße. Die klassizistische Brücke hatte aufgeweitete Zugänge. Drei Bögen ruhen auf ausgerundeten Fluss- und Landpfeilern mit profilierten Deckplatten. Die Verkleidung besteht aus feinem, weißlichem Lahnmarmor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |