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Um 1930 erbaut. Kubische Zweckarchitektur in der reinen Sachlichkeitsform der 1920er Jahre, die im Landkreis nur sporadisch vertreten ist. Hartgebranntes Klinkermauerwerk ohne Sockel mit einer charakteristischen, eckauflösenden Fensterfolge unter der weit überstehenden Dachplatte. Nur geringfügig verändert. Das Stellwerk besetzt mit anderen Bauten verkehrs- und wirtschaftsgeschichtlicher Herkunft den offenen Eingangsbereich vor der Altstadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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