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Eckgebäude schräg gegenüber dem alten Rathaus. Stattliches, in seinen Proportionen besonders ausgewogenes Wohnhaus mit schönem Wellengiebel am Zwerchhaus. Freitreppe und biedermeierliche Oberlicht-Türe. Einer der ursprünglichen Sichtfachwerk-Bauten der Neustadt nach der Mitte des 17. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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