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1684 errichtetes Bürgerhaus. Später katholisches und evangelisches Pfarrhaus. Als Achsenbau an der unteren Schmalseite des Platzes und als Pendant zum alten Rathaus von platzprägender Wirkung. Das wieder freiliegende Fachwerk-OG ist 2-zonig mit vergrößerten Fenstern, schlanken, hohen Mann-Formen und geschnitztem Eckständer. Vom einst reichen Portal ist der Sturz erhalten, auf dem zwei Ornamentmasken einen lateinischen Sinnspruch mit der Jahreszahl rahmen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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