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Der Stadtplan von 1713 weist das heutige Doppelhaus als ungeteilte Einheit aus. Der große Sichtfachwerkbau des 17. Jhs. ist auch in verputztem Zustand noch erkennbar mit allseitigen Geschossüberständen. Das Dach von Nr. 23 wurde nachträglich aufgeschoben. Das konstruktive Gefüge blieb aber insgesamt unverändert. In der gestreckten Nonnengasse ist das Haus noch Zeugnis der Neustadt-Bebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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