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Als einheitliches Wohnhaus errichtet. Reste der Stadtmauer enthält die Südwand des Hausteils Nr. 4. Am Obergeschoss von Nr. 2 ist ein beschnitzter Eckständer sichtbar mit Balustersäulchen, Wein- und Ornamentranken. Die Qualität der Arbeit verweist auf einen kunsthandwerklich ausgeführten, ehemaligen Sichtfachwerkbau, dessen Verkleidung vor allem noch am Giebel weitere Teile verbirgt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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