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Nach der erneuerten Datierung 1630 errichtetes Wohnhaus. Es gehört zu den ältesten Hadamars und war eines der ersten der regelmäßigen Renaissancestadt. Das unveränderte Obergeschoss hat eine weite Zweizonengliederung und 3teilige Fensterbänder in fränkischen Erkern. Durch Verwitterung beeinträchtigte, aber ausdrucksvolle, auch figürliche Schnitzereien. Stilgeschichtlich bemerkenswerter Bau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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