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Feldprozessionskapelle in weithin sichtbarer Höhenlage. Errichtet 1699 durch Fürst Alexander anstelle eines älteren Bildstocks. Vergleichsweise großer, quadratischer Putzbau mit abgeschrägten Ecken und Lisenen. Ursprünglich an drei Seiten offen und im 19. Jh. zugemauert. Schönes, zweiteiliges Haubendach. Innen ein kleiner Altar des späten 18. Jhs. und davor zwei mächtige Linden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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