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Kleines Basaltkreuz mit Inschrift. Um 1900 an geschichtlicher Stätte gesetzt. An der Ostseite der nahen Kapelle und im Bereich des Kreuzes (nahe des Schneckenhäuser Hofs) liegen Massengräber aus den Jahren 1813/14. Mehrere hundert Soldaten der Blücher-Armee kamen bei der Verfolgung der Franzosen in Hadamard durch Typhus und Fieber ums Leben. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |