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Das kleine Straßendorf Faulbach gehörte seit 1620 zu Nassau-Hadamar und war bis 1939 eine selbständige Gemeinde. Während die Hauptstraße in der Vergangenheit überformt und neu bebaut wurde, hat sich an ihrem östlichen Ende, nahe der mittelalterlichen Uhlenße, ein geschlossener, bäuerlicher Siedlungsbereich erhalten. Mehr als die Hälfte davon besetzt der ehemalige Faulbacher Hof als ältester und bedeutendster Kern. Von der Landstraße her, in der Ansicht von Nordosten über die Hauswiesen, offenbart die Siedlung ihren schützenden Charakter. Teilweise freiliegende Fachwerkfassaden bilden gerade Außenfluchten. Die Einheit ländlicher Herrschaftsgeschichte und Siedlungsgestalt begründet den Denkmalwert der Gesamtanlage.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |