Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Seit dem Mittelalter nachgewiesener Lehens- und Pachthof. Verbunden mit zahlreichen Adelsnamen, zuletzt der v. Dungern. Anfang dieses Jhs. Auflösung des ausgedehnten Landbesitzes.
Großzügig und offen gruppierte Dreiseitanlage. Das Herrenhaus, ein verputzter Fachwerkbau, enthält mit der anschließenden, später aufgestockten Scheune die ältesten Teile. Auf dem -rechts noch vorhandenen - Krüppelwalmdach ein Arbeitsglockentürmchen. Von den nach 1870 erbauten Wirtschaftsgebäuden am besten erhalten der Südflügel. Kalkbruch mit Hausteingewänden und Entlastungsbögen aus Backstein. Die Hofmauer mit zwei Einfahrten zwischen quaderverstärkten und verdachten Pfosten besitzt ihre alten Eisentore.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |