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Im Grundriss nahezu quadratischer Fachwerkbau mit einem verhältnismäßig steilen Dach. Der als Schauseite anzusprechende Straßengiebel ist verschiefert, während der freiliegende Teil ein regelmäßig dichtes, fast quadratisches Gefachbild zeigt. Hervorzuheben sind die alte Fensterung und der Eingang in unverändertem Zustand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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