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Wohnhaus des 18.Jhs. in einer Baureihe zwischen Scheune und östlicher Erweiterung. Geschichtlich wohl ein Teilbau des großen Herrenhofes Nr. 5, dem er seine Schauseite zuwandte mit den figurierten und genasten S-Streben am Obergeschoss. Auffallend der hohe Kellersockel und der Treppeneingang mit historisierendem Vordach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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