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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1700; es ist verputzt und verschiefert. Das alte Fachwerkgefüge ist weitgehend ursprünglich erhalten. 1902 Anbau eines traufständigen Torhauses, in dessen Erdgeschoß neben der Tordurchfahrt eine Schmiede eingerichtet war. Ihre Einrichtung soll sich seit 1979 im Hessenpark befinden. Wohn- und Torhaus sind auch aufgrund ihrer markanten Lage am nördlichen Ortsrand als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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