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Limburg-Weilburg, Landkreis
Hadamar
Niederhadamar
  • Mainzer Landstraße 13
Flur: 32
Flurstück: 38/6

Mittelpunktbetrieb des Coca-Cola-Unternehmens, wie diese 1950 flächendeckend nach dem Franchise-System errichtet wurden. Der ehemalige Winkelbau von 1953 (im hinteren Bereich schloss sich ein Querriegel an), später mehrfach erweitert, fällt durch seine reklamehafte Schauseite auf mit schwarzweißer, dekorativ durchmusterter Verkachelung. Ein damals exklusives Element im Straßenbild, das die Fassade selbst zur Reklame machte. Über dem Eingang ehemals der Schriftzug im Zeitdesign, heute verschwunden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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