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Der Überlieferung zufolge das ehemalige Gärtnerhaus des Hadamarer Schlosses und 1798 hierher versetzt. Auch heute noch als Doppelhaus ein regelhafter Barockbau mit zwei äußeren Fenstergruppen und einem prägnanten Walmdach. Am linken, altverschieferten Teil des Fachwerkbaues Geschossüberstand erkennbar. Mit den späteren Nebengebäuden ist die frei einsehbare Hofanlage am Beginn des geraden Verlaufs der Mainzer Straße ortsbildprägend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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