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Ehemaliges Rat- und Backhaus sowie älteste Schule der Gemeinde. Errichtet 1718 im Brennpunkt der geschichtlichen Ortsmitte, wo mehrere Straßen zusammentreffen. Auf den Platz gerichtet ist auch die vordere Traufseite und Schaufassade.
Zweizoniger Fachwerkbau mit geradlinigen Mann-Formen und einer lebhaften Brüstungszone im Wechsel von Kreisstreben, Rauten und Rautenplatten. Insgesamt schlicht und für den Westerwaldbereich eher untypisch.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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