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Freistehendes, von der Straße abgerücktes Wohnhäuschen. Die Innenteilung ist an der Bundständerstellung und Zweizonigkeit ablesbar. Während die gestreckte, turmähnliche Form der kleinbäuerlichen Armut des 19. Jhs. entspricht, gehört das Haus seinem Strebenbild und den Einzelformen (Schwellenprofil, Wasserschläge) zufolge noch dem 18. Jh. an. Südlich anschließend lag der Spitalshof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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