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Am Feldweg hinter der Gesamtschule. Wohl aus der Zeit der Jahrhundertwende. Aufgemauert aus dem sog. Feldbrand in schlichter, aber vollständiger Gliederung. Erhalten ist das alte Gittertürchen. Die dahinterstehende Buche aus gleicher Zeit und dazugehörig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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