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Scheune über der Einmündung zur Untergasse. Konstruktiv bestimmter Ständerbau aus der Zeit um 1800. Die weit durchlaufenden, eingezapften Schwellriegel sind noch profiliert und verweisen darauf, dass der zweistöckige Inbau variiert und den verschiedenen Bedürfnissen angepasst werden konnte. Bei den Scheunen, wo die Böden versetzt angeordnet wurden, war der Ständerbau lange Zeit vorteilhaft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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