Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die beiden vorderen Hauszonen sind ein im Kern einheitlicher Fachwerkbau aus der Zeit um 1800. 1921 verputzt und gegliedert. Die Kirchgasse 2, ehemals dazugehörig als Altenteiler o.ä., besitzt plastische Profilbänder an Rähm und Schwelle sowie Giebelsparren. Nachdem der dichte, alte Ortskern südlich der Kirche dem Verkehr weichen mußte, kommt dem Bau erhöhte Bedeutung zu. Mit der Kirchgasse 1 ordnet er den Eintritt in das verbliebene Altdorf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |