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Anwesen aus einem kleinen Wohnhaus und einem Nebengebäude für Hauswirtschafts- oder Werkstattzwecke. Beide liegen in gleicher Firstrichtung und rechtwinklig über der Gasse, die hier eine Terrassenmauer hat. Das Wohnhaus entstand um 1800. Es ist ein bescheidener, zweizoniger und im Erdgeschoss bruchsteinmassiver Bau mit konstruktiv-einfachem Fachwerk-OG. Der ehemalige Kleinhof eines Tagelöhners oder Handwerkers besetzt eine ungünstige Restparzelle im Dorf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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