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Wohnhaus des „Alten Hofes", der sich als Stiftslehen geschichtlich mit der nassauisch-hadamarischen Beamtenfamilie von Meuser verbindet. Bau des 18. Jahrhunderts mit starken Eckständern und eigenwillig geformten Kopfbügen. Im Krämergäßchen als dem ältesten Siedlungsbereich ist es der letzte erfassbare Fachwerkbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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