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Einzoniger Wohnbau. Mit der Scheune von Bornfelsgasse 1 in der Art eines Einhauses verbunden. In seiner Fachwerkgestaltung interessant ist vor allem der doppelbödige Giebel mit kleinen, quadratischen Gefachen und profilierten Rähm-/ Schwell-Hölzern. Das Haus dokumentiert auch die geschichtliche Siedlungs- und Nutzungsstruktur des Dorfbereiches.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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