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Im kleinteiligen Parzellengefüge liegende Hofreite aus Scheune und Wohnhaus. Beide aus dem 18. Jh. Die obere Fassade des Wohnhauses besitzt einen zweizonigen, ganz regelmäßigen Fachwerkaufbau mit Zierstreben in den Brüstungsfeldern und geschnitzter Rähm-/ Schwellzone. Die Fensterrahmung war ursprünglich schmuckreicher. Links niederlassähnlicher Anbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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