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Wegekreuz von 1893. Von stattlicher Größe, den Vorbildern des 18. Jhs. nachgeahmt und ungewöhnlich gut erhalten. Der gefasste Christus-Korpus ist eine zierliche, naturalistisch anmutende Schnitzarbeit von guter Qualität.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |