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Größerer Hof am südöstlichen Eintritt in das Altdorf. Abschnittsweise ist die alte Straßenmauer erhalten mit eingefügtem Bildstock aus dem 19. Jahrhundert. Oberzeuzheim hat - als Ausnahme im Kreis - noch eine dichte Reihe derartiger Hofabschlüsse, die hier charakteristisch zum Ortsbild gehörten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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