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Neuromanische Hallenkirche. Erbaut 1883 nach Entwurf eines Architekten Goldmann. Der spätmittelalterliche Chorturm wurde wiederverwendet und das Glockengeschoss erneuert. Zwischen Turm und Langhaus ein Rest des alten Schiffs als neuer Chor. Außen und an der westlichen Eingangsseite ansprechende Gliederung. Der Innenraum mit offener Decke und einigen Figuren aus der Barockzeit.
Auf dem ehemaligen Kirchhof überdachtes Missionskreuz und ein Friedhofskreuz von 1857. An der Straße Denkmalsäule des I. Weltkrieges.
Das Pfarrhaus (Unterdorfstraße 12) wurde um 1910 errichtet. Landhausähnlicher Walmdachbau mit Giebelportal und schmalem, bandartigem Obergeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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