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Im Hofbereich weit zurückliegendes Wohnhaus des 18. Jhs. Der alte Teil besitzt einen zweizonigen Aufbau mit einfachem, aber gut dimensioniertem Fachwerk. Über den beiden Zierstreben rechts gab es früher wohl eine fränkische Erkerrahmung. Der Bau wurde noch im 19. Jh. erweitert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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