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Großräumige Hofanlage an der Straße zum Hofacker und bis um 1900 dem steigenden Wirtschaftsbedarf angepasst. Die Substanz des 18. Jhs. nur teilweise erhalten, aber um so bedeutender: Am Wohnhaus eine dreizonige OG-Fassade von zeichnerischer Präzision mit zirkelhaften Kopf- und Fußstreben und geschnitztem Eckständer. Fränkische Erker vorauszusetzen. Die gleichfalls aufgedrempelte Scheune ebenso regelhaft in starkem Fachwerk und mit profilierten Riegeln.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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