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Um 1800 errichteter, gut erhaltener Sichtfachwerkbau mit einem rein konstruktiven Strebenbild am OG. Klassizistische Achsenordnung ohne Gesamtsymmetrie. Die originale Oberlichttüre (vgl. Mittelstraße 4) ist mit der Treppe ein in Form und Anlage entscheidendes Ausstattungsteil. Typischer Landstraßenbau abseits des alten Ortskerns.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |