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Größeres Marmorkreuz. Offenbar unverändert. Auf dem klassizistischen Sockel die Stifterinschrift eines Verlobungspaares und die Jahreszahl 1804. Der Reliefkorpus ausdruckshaft und derb, wie er auch im 18. Jh. schon üblich war. Vgl. Oberweyerer Straße, Wegkreuz beim "Kissel".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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