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Putzfachwerkbau aus der Mitte oder 1. Hälfte des 19. Jhs. Im Unterschied zur älteren Straßenordnung traufständig und als Hofreite offen gruppiert. Die OG-Fenster sitzen noch unmittelbar unter der Traufkante. Kassettierte und schnitzverzierte Biedermeiertüre mit zierlichem Oberlichtmaßwerk und davor eine solide Wangentreppe. Störender Fensterumbau im EG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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