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Gut proportioniertes Wohnhaus des 18. Jhs. mit Geschoss- und Giebelüberstand. Später rückseitig verlängert. An der Giebelfassade mit älteren Backsteinausfachungen sind einzelne Streben sichtbar. Die Fensterung alter Größe und Anordnung lässt die Zweizonigkeit des Baues auch im verkleideten Zustand erkennen. Das Haus ist ein Glied der ursprünglichen, barocken Langstraßenbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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