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Hofanlage von 1907, die sich in Größe und Form traditionsgebunden der alten Straßenordnung einfügt. Die Steinbacher Hauptstraße zählte damals zu den stattlichen Dorfstraßen des Kreises (s. Gesamtanlage). Einheitlich errichtet aus Backsteinen des Feldbrandes am Ort. Dem Material entspricht eine schlichte und präzise Baugliederung. Eine Besonderheit ist das aufwendige Hoftor aus Gusssäulchen, einem Walzblechband und schmiedeeisernem Ranken- und Blumenwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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