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Giebelständiges Wohnhaus des 18. Jhs. Verputzter und verschieferter Fachwerkbau mit älterer Verlängerung und EG-Verstärkung vorne. Die Einheitlichkeit der barocken Langstraßenbebauung zeigt sich in der Größe, der Dachform und den Proportionen. Von besonderem Wert als Teil des bäuerlichen Betriebes ist das alte, zweiteilige Hoftor mit genasten Bügen, dem profilierten Sturz und den Konsolen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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